Der Hersteller von Schwimmbecken aus Verbundwerkstoffen ist an eine Reihe von Garantien gebunden, die ihm gesetzlich auferlegt werden.
Das ist die 10-Jahres-Garantie für Schäden, die die Festigkeit des Bauwerks beeinträchtigen oder es für den vorgesehenen Zweck unbrauchbar machen.
Als Verkäufer haftet der Hersteller auch für versteckte Mängel, die die von ihm hergestellten Schwimmbecken betreffen können, diese Garantien sind zwingend. Zu diesen gesetzlichen Garantien können vertragliche Garantien hinzugefügt werden, die tatsächlich mit oder ohne zusätzliche Kosten angeboten werden.
Schließlich können diese Garantien von einer Versicherung begleitet werden, die es dem Eigentümer des Schwimmbeckens ermöglicht, mit Sicherheit entschädigt zu werden, dies hängt von der Zuverlässigkeit des Versicherungsunternehmens ab.
Die verschiedenen von U2PPP und U4PPP hergestellten Schwimmbeckenserien sind gesetzlich garantiert. Zudem profitieren sie von der Dreifachversicherung der AXA. Diese Gesellschaft versichert für zehn Jahre Störungen und die Folgen von latenten Mängeln, die von den Fabriken U2PPP und U4PPP hergestellte Schwimmbecken betreffen. Diese Gesellschaft versichert auch die Haftpflicht des Herstellers, d. h. Schäden, die Dritten zugefügt werden und auf die in unseren Werken hergestellten Schwimmbecken aus Verbundwerkstoffen zurückzuführen sind.
ZEHN JAHRE GARANTIE AUF DIE STRUKTUR
10 JAHRE WASSERDICHTE GARANTIE